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Schulbesuch bei extremer Witterung

Bei extremen Witterungslagen (z. B. Glatteis, starkem Schneefall oder Unwetterwarnungen) entscheiden Sie als Eltern selbst, ob der Schulweg für ihr Kind sicher und zumutbar ist.

Rechtsgrundlage hierfür ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW "Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen" (BASS 12-52 Nr. 1, Abschnitt 2.1). Bei plötzlich auftretenden extremen Witterungsverhältnissen liegt die Entscheidung über die Zumutbarkeit des Schulwegs am Morgen bei den Eltern. Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Kind aufgrund der Witterung nicht zur Schule schicken, informieren Sie bitte die Schule am Morgen entsprechend. Das Fernbleiben gilt in diesem Fall als entschuldigt. 

Sofern Ihnen keine anderslautende Entscheidung vorab mitgeteilt wird, findet der Unterricht planmäßig statt.